Pauli hat Geburtstach!
Heute ist Pauli, Erstgeborener und geschätztes Mitglied des Haushalts Friedelstrasse 28, I ,V li, auch genannt Poil, Fauli, Power-Powli, der schwarze Rächer - die Liste wird später vervollständigt - sechzehn Jahre alt geworden.
Hier nun die wichtigsten Änderungen in seinem ausgefülltem Leben:
Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
tja, Jungs…
und was war mit dem Alkohol nochmal?
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen
Bier, Wein, Apfelwein oder ähnliche
Getränke erhalten und trinken,
jedoch keinen Branntwein oder
branntweinhaltige Getränke und
Lebensmittel, und (§ 20 Nr. 2 GastG!)
keinesfalls, wenn sie schon erkennbar
betrunken sind.
und der Sprengstoff?.. sehr wichtig…
Vom Jugendschutzgesetz nicht geregelt werden die Abgabe von Gefahrstoffen und potentiell gefährlichen Stoffen, wie pyrotechnische Gegenstände. Diese sind kein Bestandteil des Jugendschutzgesetzes, sondern werden durch andere Gesetzeswerke wie das Sprengstoffrecht geregelt
na denn…